Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA sowie der EN 301 549 V3.2.1. Die nachfolgend aufgeführten Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei. [Konformitätsstatus final durch Betreiber festzulegen — z. B. „vollständig konform“, „teilweise konform“ oder „nicht konform“. Begründung bei teilweiser/fehlender Konformität ist anzugeben.]
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei: [Liste ist vom Betreiber nach Bewertung zu vervollständigen oder zu aktualisieren.]
- Ältere PDF-Dokumente: Einzelne ältere Dokumente im PDF-Format sind möglicherweise nicht vollständig mit assistiven Technologien lesbar. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ersetzen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
- Eingebundene Drittanbieter-Inhalte: Externe Widgets (z. B. das Kurs-Buchungssystem) liegen außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Wir sind in Kontakt mit den Anbietern, um die Barrierefreiheit dieser Inhalte zu verbessern.
- Videoinhalte: Eingebundene Videos verfügen ggf. noch nicht über vollständige Untertitel oder Audiodeskriptionen. [Vom Betreiber zu prüfen und ggf. zu entfernen, falls keine Videos eingebunden sind.]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 29.05.2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung durch den Betreiber.
Letzte Aktualisierung: 29.05.2026
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website begegnet, die Sie an der Nutzung unserer Inhalte hindern? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung — wir bemühen uns, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.
Kontakt:
- Bergstation Kletter- und Boulderhalle Hilden GmbH [Rechtsform vom Betreiber prüfen]
- E-Mail: info@bergstation.nrw
- Telefon: 02103 396 32 32
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit uns der Meinung sind, dass Ihre Meldung nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden.
Für Angebote privater Wirtschaftsunternehmen, die unter das BFSG fallen, ist ab dem 28. Juni 2025 die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG (i. V. m. § 16 BGG) zuständig: [Zuständige Schlichtungsstelle für NRW bzw. die Bundesschlichtungsstelle nach BFSG eintragen — z. B. Schlichtungsstelle Barrierefreiheit. Bitte aktuelle Kontaktdaten und URL vor Veröffentlichung prüfen.]
Hinweis: Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung. Das Verfahren schließt nicht den Rechtsweg aus.